Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG deckt typische berufliche Kosten ab, ohne dass Belege nötig sind. Er ist bereits in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet und senkt so die monatliche Lohnsteuer. Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten höher sind, wirken sich zusätzliche Ausgaben in der Steuererklärung aus.
Seit 2023 beträgt er 1.230 €. Für Renten und Pensionen gibt es stattdessen einen Pauschbetrag von 102 €.
Beispiel
Wer 1.500 € Werbungskosten nachweist, mindert sein Einkommen nur um 270 € zusätzlich, weil 1.230 € ohnehin abgezogen werden.
Rechner
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.