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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

Entfernungspauschale

Pauschale für den Arbeitsweg: seit 2026 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung ab dem ersten Kilometer.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale, deckt die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab, unabhängig vom Verkehrsmittel. Angesetzt wird die einfache Entfernung je Arbeitstag. 2024 und 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € darüber, seit 2026 einheitlich 0,38 €.

Sie gehört zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, soweit die Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Beispiel

30 Kilometer an 210 Tagen: 30 × 210 × 0,38 € = 2.394 € Werbungskosten.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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