Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale, deckt die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab, unabhängig vom Verkehrsmittel. Angesetzt wird die einfache Entfernung je Arbeitstag. 2024 und 2025 galten 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € darüber, seit 2026 einheitlich 0,38 €.
Sie gehört zu den Werbungskosten und wirkt sich nur aus, soweit die Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
Beispiel
30 Kilometer an 210 Tagen: 30 × 210 × 0,38 € = 2.394 € Werbungskosten.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.