Bei einer Freigrenze entscheidet das Überschreiten über alles oder nichts. Liegen Sachbezüge bei 50 € im Monat, sind sie steuerfrei, bei 51 € sind die vollen 51 € steuerpflichtig. Diesen Sprung nennt man Fallbeileffekt.
Wichtige Freigrenzen sind die 50 € für Sachbezüge, die 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte, die 256 € für sonstige Leistungen, die 50 € für Geschenke an Geschäftsfreunde und die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag, die durch eine Milderungszone abgefedert wird.
Beispiel
Gewinne aus Kryptowährungen von 990 € bleiben steuerfrei, von 1.010 € ist alles mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.