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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 19 UStG

Kleinunternehmer

Unternehmer mit geringem Umsatz, der keine Umsatzsteuer berechnen muss; seit 2025 gelten 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht übersteigen und der des laufenden Jahres 100.000 € nicht. Wer die 100.000 € überschreitet, ist ab diesem Umsatz regelbesteuert.

Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer abziehen und weisen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Ein Verzicht bindet für fünf Jahre.

Beispiel

Eine Grafikdesignerin mit 21.000 € Umsatz 2025 bleibt 2026 Kleinunternehmerin, solange sie 2026 nicht über 100.000 € kommt.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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