Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Seit 2025 gilt: Der Gesamtumsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht übersteigen und der des laufenden Jahres 100.000 € nicht. Wer die 100.000 € überschreitet, ist ab diesem Umsatz regelbesteuert.
Kleinunternehmer dürfen keine Vorsteuer abziehen und weisen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Ein Verzicht bindet für fünf Jahre.
Beispiel
Eine Grafikdesignerin mit 21.000 € Umsatz 2025 bleibt 2026 Kleinunternehmerin, solange sie 2026 nicht über 100.000 € kommt.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.