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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Einkommensteuer-Tabelle · Tarif 2026

300.000 € zu versteuerndes Einkommen: Einkommensteuer 2026

2026 kostet ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 € im Grundtarif 115.529 € Einkommensteuer, zusammen veranlagt 103.728 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Grundtarif 2026115.529 €Proportionalzone 45 % (Reichensteuer)
Splitting103.728 €zusammen veranlagt
Durchschnitt38,51 %Grundtarif
Grenzsteuersatz45 %nächste 100 €

Was die Zahlen bedeuten

Für 300.000 € gilt im Grundtarif die Proportionalzone 45 % (Reichensteuer). Von 300.000 € sind 12.348 € durch den Grundfreibetrag steuerfrei. Auf die nächsten 100 € entfallen etwa 45 %, während die Steuer insgesamt 38,51 % des Einkommens ausmacht. Gegenüber 2025 sinkt die Steuer für dasselbe Einkommen um 224 €, vor allem wegen des höheren Grundfreibetrags. Je Monat ergibt sich ein Betrag von rund 9.627 €.

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich 10.397,61 € (9 %) oder 9.242,32 € (8 % in Bayern und Baden-Württemberg). Oberhalb der Freigrenze von 20.350 € kommt ein Solidaritätszuschlag von 6.354,09 € hinzu. Ein Alleinverdienerpaar spart durch das Splitting 11.801 €, ein Paar mit gleichen Einkommen nichts.

Steuer nach Jahr und Veranlagung

JahrGrundtarifSplitting
2024116.028 €104.726 €
2025115.753 €104.176 €
2026115.529 €103.728 €

Ehepaare: Wie die Verteilung wirkt

VerteilungGetrenntSplittingVorteil
210.000 € / 90.000 €103.728 €103.728 €0 €
240.000 € / 60.000 €103.897 €103.728 €169 €
300.000 € / 0 €115.529 €103.728 €11.801 €

Weitere Stufen der Tabelle

EinkommenGrundtarifUnterschied
200.000 €72.864 €−42.665 €
250.000 €93.864 €−21.665 €

Ersparnis durch Freibeträge

FreibetragErsparnis
Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €)16,88 €
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €)2.022,43 €
Altersentlastungsbetrag (608 €)288,01 €
Behinderten-Pauschbetrag (1.140 €)541,21 €
Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag) (4.800 €)2.278,80 €

Eigene Werte

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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