Ratgeber
Erbschaftsteuer berechnen: Schritt für Schritt mit Härteausgleich
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Die Erbschaftsteuer folgt einem festen Schema. Wer es kennt, kann die Steuer für ein Erbe selbst überschlagen und erkennt, wo sich Planung lohnt. Dieser Beitrag geht die Berechnung Schritt für Schritt durch, vom Wert des Erbes bis zur festgesetzten Steuer, und erklärt dabei den Härteausgleich, der viele Ergebnisse knapp über einer Wertgrenze verändert. Alle Beispiele haben wir mit dem Rechenkern unseres Erbschaftsteuer-Rechners nachgerechnet.
Schritt 1: Den Wert des Erwerbs ermitteln
Grundlage ist der Wert aller Vermögensgegenstände, die du erhältst, am Todestag. Bankguthaben und Wertpapiere werden mit ihrem Kurswert angesetzt, Immobilien nach dem Bewertungsgesetz mit dem Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert. Bei vermieteten Wohnimmobilien bleiben 10 % außer Ansatz.
Erbt ihr zu mehreren, zählt nur dein Anteil. Für Unternehmen gelten Verschonungsregeln, die wir hier nicht vertiefen.
Schritt 2: Schulden und Kosten abziehen
Vom Wert werden Nachlassverbindlichkeiten abgezogen: übernommene Schulden wie ein Immobilienkredit, Vermächtnisse und Pflichtteile, die du erfüllen musst, sowie die Kosten des Erbfalls. Für Letztere gilt ohne Nachweis die Erbfallkostenpauschale von 15.000 € je Erbfall.
Schulden, die mit steuerfreiem Vermögen zusammenhängen, etwa mit einem befreiten Familienheim, sind nicht abziehbar.
Selbst rechnen
Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner rechnest du deinen eigenen Fall mit Rechenweg durch.
Schritt 3: Sachliche Befreiungen
Bestimmte Gegenstände sind ganz oder teilweise steuerfrei. Hausrat bleibt in Steuerklasse I bis 41.000 € frei, andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 €, in den Klassen II und III zusammen 12.000 €. Das Familienheim kann für Ehepartner und Kinder befreit sein. Hast du den Verstorbenen gepflegt, kann ein Pflegefreibetrag bis 20.000 € hinzukommen.
Was nach Schulden und Befreiungen übrig bleibt, ist die Bereicherung.
Schritt 4: Vorschenkungen hinzurechnen
Hat dir der Verstorbene in den letzten zehn Jahren etwas geschenkt, wird diese Schenkung mit ihrem damaligen Wert hinzugerechnet (§ 14 ErbStG). Später wird die Steuer abgezogen, die auf die Schenkung entfallen wäre, oder die tatsächlich gezahlte, wenn sie höher war.
Schritt 5: Persönliche Freibeträge abziehen
Von der Bereicherung zieht man den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG ab: 500.000 € für Ehepartner, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für Eltern beim Erbe und Urenkel, 20.000 € für alle anderen. Ehepartner und Kinder bis 27 Jahre erhalten zusätzlich den Versorgungsfreibetrag.
Schritt 6: Auf volle 100 € abrunden
Der verbleibende Betrag ist der steuerpflichtige Erwerb. Er wird nach § 10 Abs. 1 ErbStG auf volle 100 € abgerundet. Aus 87.650 € werden 87.600 €.
Schritt 7: Den Steuersatz bestimmen
Der Steuersatz richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. In Steuerklasse I gelten 7 % bis 75.000 €, 11 % bis 300.000 €, 15 % bis 600.000 €, 19 % bis 6 Millionen €, 23 % bis 13 Millionen €, 27 % bis 26 Millionen € und 30 % darüber. In Steuerklasse II reichen die Sätze von 15 % bis 43 %, in Steuerklasse III von 30 % bis 50 %.
Der Satz gilt für den gesamten Erwerb, nicht nur für den Teil in der jeweiligen Stufe. Das ist der wichtigste Unterschied zur Einkommensteuer.
Schritt 8: Den Härteausgleich prüfen
Weil der Satz für alles gilt, würde ein Euro über einer Wertgrenze einen Sprung auslösen. § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt ihn: Der Unterschied zur Steuer, die an der Grenze angefallen wäre, wird nur erhoben, soweit er bei Sätzen bis 30 % aus der Hälfte, bei Sätzen über 30 % aus drei Vierteln des übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.
Beispiel Steuerklasse I: 300.100 € steuerpflichtiger Erwerb. Mit 15 % wären es 45.015 €. An der Grenze von 300.000 € fielen 11 % an, also 33.000 €. Dazu kommt die Hälfte der übersteigenden 100 €, also 50 €. Die Steuer beträgt 33.050 €.
Ein Beispiel mit Steuerklasse II
Eine Nichte erbt 100.000 € Geld. Nach 20.000 € Freibetrag bleiben 80.000 € steuerpflichtig. Der Satz für bis 300.000 € beträgt 20 %, also 16.000 €. Die Grenze von 75.000 € ist aber nur um 5.000 € überschritten. An der Grenze wären 15 % von 75.000 € = 11.250 € fällig, plus die Hälfte von 5.000 € = 2.500 €. Die Steuer beträgt 13.750 €, also 2.250 € weniger.
Ab welchem Betrag der Härteausgleich nicht mehr wirkt, hängt von der Stufe ab. Unser Rechner zeigt ihn im Rechenweg an.
Schritt 9: Anrechnung von Vorschenkungen
Wurden Vorschenkungen hinzugerechnet, wird die Steuer abgezogen, die auf sie nach heutigem Recht entfiele. Die Steuer für das Erbe allein darf dabei nicht unterschritten werden, und die durch das Erbe ausgelöste Steuer ist auf 50 % des Erbes begrenzt.
Warum es keinen Stufentarif gibt
Die Einkommensteuer besteuert jeden Euro mit seinem eigenen Grenzsteuersatz, die Erbschaftsteuer dagegen den gesamten Erwerb mit einem einzigen Satz. Der Gesetzgeber hat sich für diesen Sprungtarif entschieden, weil er einfach zu berechnen ist. Die Kehrseite sind die Sprünge an den Wertgrenzen, die der Härteausgleich glätten soll.
Für die Planung bedeutet das: Liegt ein Erwerb knapp über einer Wertgrenze, kann es sich lohnen, ihn durch zusätzliche Abzüge oder eine Vorschenkung, die länger als zehn Jahre zurückliegt, unter die Grenze zu bringen.
Wer die Steuer zahlt und wann
Steuerschuldner ist der Erwerber, also jeder einzelne Erbe für seinen Anteil. Das Finanzamt setzt die Steuer per Bescheid fest, nachdem es die Erbschaftsteuererklärung erhalten hat. Die Steuer ist in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Wer die Steuer nicht sofort zahlen kann, etwa weil der Nachlass vor allem aus einer Immobilie besteht, kann eine Stundung beantragen.
Für Familienheim und begünstigtes Betriebsvermögen gibt es besondere Stundungsregeln.
Mit dem Rechner gegenprüfen
Unser Erbschaftsteuer-Rechner bildet die Schritte 1 bis 9 vollständig ab: Wert, Hausrat, Erbfallkosten, Pflegefreibetrag, Vorschenkungen, persönlicher Freibetrag, Versorgungsfreibetrag, Abrundung, Steuersatz und Härteausgleich. Der Rechenweg wird Schritt für Schritt angezeigt, und das Ergebnis lässt sich als Link speichern, etwa für das Gespräch mit dem Steuerberater.
Nicht abgebildet sind die Verschonung von Betriebsvermögen und die Bewertung von Immobilien, die du als Wert selbst eingibst.
Was der Rechner von dir braucht
Für eine genaue Berechnung brauchst du den Wert deines Erbteils nach Abzug übernommener Schulden, den Wert von Hausrat und anderen beweglichen Gegenständen, deinen Anteil an den Erbfallkosten, gegebenenfalls einen Pflegefreibetrag, bei Kindern das Alter am Todestag, bei Ehepartnern den Kapitalwert einer Witwenrente und die Summe der Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren.
Fehlen einzelne Angaben, rechne mit Spannen: einmal mit dem niedrigsten, einmal mit dem höchsten plausiblen Wert.
Steuer sparen vor dem Erbfall
Die größten Hebel liegen vor dem Erbfall. Schenkungen zu Lebzeiten, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod liegen, nutzen Freibeträge doppelt. Das Familienheim kann unter Ehegatten jederzeit steuerfrei übertragen werden. Ein Testament kann Vermögen so verteilen, dass die Freibeträge aller Kinder und gegebenenfalls Enkel genutzt werden. Und eine Risikolebensversicherung kann die Steuer finanzieren, wenn der Nachlass vor allem aus einer Immobilie besteht.
Solche Gestaltungen sollten zum Gesamtbild passen und rechtzeitig mit einer Fachberatung geplant werden.
Typische Ergebnisse
Ein Kind erbt 600.000 €: 200.000 € steuerpflichtig mit 11 %, Steuer 22.000 €. Ein Kind erbt 2 Millionen €: 1,6 Millionen € steuerpflichtig mit 19 %, Steuer 304.000 €. Ein Lebensgefährte erbt 300.000 €: 280.000 € steuerpflichtig mit 30 %, Steuer 84.000 €. Ein Ehepartner erbt 300.000 € und bleibt steuerfrei.
Diese und weitere Fälle findest du in unseren Beispielrechnungen nach Verwandtschaft und Betrag.
Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden
Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
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Häufige Fragen
Wird die Erbschaftsteuer stufenweise berechnet?
Nein. Der Steuersatz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Nur der Härteausgleich mildert den Sprung knapp über einer Wertgrenze.
Was ist der Härteausgleich?
Eine Regel in § 19 Abs. 3 ErbStG, die den Steuermehrbetrag über einer Wertgrenze auf die Hälfte oder drei Viertel des übersteigenden Betrags begrenzt.
Wird der steuerpflichtige Erwerb gerundet?
Ja, auf volle 100 € nach unten.
Kann ich Bestattungskosten abziehen?
Ja, pauschal 15.000 € je Erbfall ohne Nachweis oder höhere Kosten mit Belegen.
Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Kind bei 1 Million €?
90.000 €, wenn keine weiteren Abzüge greifen: 600.000 € steuerpflichtig mit 15 %.
Redaktion und Prüfung
Recherchiert und vor Veröffentlichung von Hand geprüft von der Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Alle Beträge haben wir mit dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de abgeglichen (Stand 14.10.2026), Beispiele mit dem Rechenkern unserer Rechner nachgerechnet. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.