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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 32 Abs. 6 EStG

BEA-Freibetrag

Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes, 1.464 € je Elternteil.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Neben dem Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum steht Eltern der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zu, kurz BEA-Freibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG). Er beträgt seit 2021 unverändert 1.464 € je Elternteil, bei zusammen veranlagten Eltern 2.928 € je Kind.

Er wird nur zusammen mit dem Kinderfreibetrag in der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verglichen. Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird er immer abgezogen.

Beispiel

Ein Ehepaar mit einem Kind hat 2026 Freibeträge von 6.828 € plus 2.928 € = 9.756 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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