Neben dem Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum steht Eltern der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf zu, kurz BEA-Freibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG). Er beträgt seit 2021 unverändert 1.464 € je Elternteil, bei zusammen veranlagten Eltern 2.928 € je Kind.
Er wird nur zusammen mit dem Kinderfreibetrag in der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verglichen. Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird er immer abgezogen.
Beispiel
Ein Ehepaar mit einem Kind hat 2026 Freibeträge von 6.828 € plus 2.928 € = 9.756 €.
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Kindergeld oder Kinderfreibetrag?: Günstigerprüfung mit Schwelle für deine Familie
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.