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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 32 Abs. 6 EStG

Kinderfreibetrag

Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes, 2026 3.414 € je Elternteil.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Zusammen mit dem BEA-Freibetrag wird er in der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verglichen. Die Werte: 3.306 € (2024), 3.336 € (2025), 3.414 € (2026) je Elternteil.

Getrennt lebende Eltern erhalten jeweils die Hälfte, eine Übertragung auf einen Elternteil ist unter Bedingungen möglich.

Beispiel

Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 2026 Freibeträge von 2 × 9.756 € = 19.512 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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