Der Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Zusammen mit dem BEA-Freibetrag wird er in der Günstigerprüfung mit dem Kindergeld verglichen. Die Werte: 3.306 € (2024), 3.336 € (2025), 3.414 € (2026) je Elternteil.
Getrennt lebende Eltern erhalten jeweils die Hälfte, eine Übertragung auf einen Elternteil ist unter Bedingungen möglich.
Beispiel
Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat 2026 Freibeträge von 2 × 9.756 € = 19.512 €.
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Kindergeld oder Kinderfreibetrag?: Günstigerprüfung mit Schwelle für deine Familie
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.