Für Kosten der Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal, die übliche Grabpflege und die Abwicklung des Nachlasses zieht das Finanzamt nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ohne Belege einen Pauschbetrag ab. Er beträgt für Erbfälle ab 2023 15.000 €, zuvor 10.300 €.
Höhere tatsächliche Kosten lassen sich nachweisen. Die Pauschale gilt je Erbfall insgesamt und wird bei mehreren Erben aufgeteilt.
Beispiel
Bei 15.000 € Pauschale und einem Steuersatz von 11 % spart ein Erbe bis zu 1.650 € Erbschaftsteuer.
Rechner
Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und Härteausgleich nach ErbStG
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.