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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG

Erbfallkostenpauschale

Pauschaler Abzug von 15.000 € je Erbfall für Bestattung, Grabpflege und Nachlassabwicklung, ohne Nachweis.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Für Kosten der Bestattung, ein angemessenes Grabdenkmal, die übliche Grabpflege und die Abwicklung des Nachlasses zieht das Finanzamt nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ohne Belege einen Pauschbetrag ab. Er beträgt für Erbfälle ab 2023 15.000 €, zuvor 10.300 €.

Höhere tatsächliche Kosten lassen sich nachweisen. Die Pauschale gilt je Erbfall insgesamt und wird bei mehreren Erben aufgeteilt.

Beispiel

Bei 15.000 € Pauschale und einem Steuersatz von 11 % spart ein Erbe bis zu 1.650 € Erbschaftsteuer.

Rechner

Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und Härteausgleich nach ErbStG

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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