Ein Minijob liegt vor, wenn das regelmäßige Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet. 2026 ergibt das bei 13,90 € Mindestlohn 603 €, 2027 bei 14,60 € 633 €.
Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben, darunter in der Regel 2 % Pauschsteuer. Dann muss der Minijob nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Beispiel
Wer 2026 in einem Minijob 600 € im Monat verdient, zahlt in der Regel weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben außer dem Rentenbeitragsanteil, von dem er sich befreien lassen kann.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.