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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 8 SGB IV

Minijob

Geringfügige Beschäftigung bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat (2026), für Arbeitnehmer meist steuer- und abgabenfrei.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Ein Minijob liegt vor, wenn das regelmäßige Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet. 2026 ergibt das bei 13,90 € Mindestlohn 603 €, 2027 bei 14,60 € 633 €.

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben, darunter in der Regel 2 % Pauschsteuer. Dann muss der Minijob nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Beispiel

Wer 2026 in einem Minijob 600 € im Monat verdient, zahlt in der Regel weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben außer dem Rentenbeitragsanteil, von dem er sich befreien lassen kann.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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