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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 3 Nr. 26 EStG

Übungsleiterpauschale

Steuerfreier Betrag für nebenberufliche Trainer, Ausbilder, Betreuer und Pflegende im gemeinnützigen Bereich, 3.300 € im Jahr seit 2026.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) gilt für nebenberufliche pädagogische, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten im Auftrag gemeinnütziger Organisationen oder öffentlicher Stellen. Bis 2025 betrug sie 3.000 €, seit 2026 3.300 € im Jahr.

Sie lässt sich mit einem Minijob kombinieren und für eine andere Tätigkeit auch mit der Ehrenamtspauschale.

Beispiel

Eine Chorleiterin erhält 250 € im Monat, 3.000 € im Jahr; der Betrag bleibt steuerfrei.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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