Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 46 Abs. 3 EStG

Nebeneinkünfte

Einkünfte neben dem Arbeitslohn, etwa aus Vermietung oder freiberuflicher Arbeit; bis 410 € im Jahr bleiben sie für Arbeitnehmer steuerfrei.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wird, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn diese 410 € übersteigen. Bis 410 € bleiben sie über den Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG steuerfrei, zwischen 410 € und 820 € wird nur ein Teil besteuert.

Davon zu unterscheiden sind steuerfreie Einnahmen wie aus dem Übungsleiterfreibetrag und pauschal versteuerte Minijobs.

Beispiel

Ein Angestellter verdient mit Nachhilfe privat 350 € Gewinn im Jahr; er muss diesen nicht versteuern.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaft oder Schenkung: Steuerberatung anfragen

Wir geben deine Anfrage an Steuerberater oder Fachanwälte für Erbrecht aus deiner Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen