Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 stellt Deutschland die Besteuerung der Altersvorsorge schrittweise um. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2023 vollständig als Sonderausgaben abziehbar, die Renten werden dafür zunehmend besteuert. Der Besteuerungsanteil erreicht 2058 100 %.
Auch Riester-Renten und Betriebsrenten aus steuerfreien Beiträgen werden nachgelagert und voll besteuert.
Beispiel
Wer 2026 in Rente geht, hat in jungen Jahren Beiträge nur teilweise abgesetzt und versteuert 84 % der Rente.
Rechner
Rentenfreibetrag-Rechner: Besteuerungsanteil, fester Freibetrag und Steuer auf die Rente
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.