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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 22 EStG

Nachgelagerte Besteuerung

Prinzip, nach dem Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei sind und erst die spätere Rente besteuert wird.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Seit dem Alterseinkünftegesetz 2005 stellt Deutschland die Besteuerung der Altersvorsorge schrittweise um. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind seit 2023 vollständig als Sonderausgaben abziehbar, die Renten werden dafür zunehmend besteuert. Der Besteuerungsanteil erreicht 2058 100 %.

Auch Riester-Renten und Betriebsrenten aus steuerfreien Beiträgen werden nachgelagert und voll besteuert.

Beispiel

Wer 2026 in Rente geht, hat in jungen Jahren Beiträge nur teilweise abgesetzt und versteuert 84 % der Rente.

Rechner

Rentenfreibetrag-Rechner: Besteuerungsanteil, fester Freibetrag und Steuer auf die Rente

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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