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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 22 Nr. 1 EStG

Rentenfreibetrag

Steuerfreier Teil der Rente, der im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben wird und lebenslang gilt.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Aus dem Besteuerungsanteil ergibt sich der steuerfreie Teil der Rente. Er wird nach § 22 EStG einmalig auf Basis der Jahresrente des ersten vollen Rentenjahres in Euro berechnet und bleibt dann gleich. Spätere reguläre Rentenerhöhungen sind deshalb vollständig steuerpflichtig.

Neu berechnet wird er nur bei außerordentlichen Änderungen, etwa beim Wechsel von einer Erwerbsminderungs- in eine Altersrente.

Beispiel

Rentenbeginn 2020, Jahresrente 2021 von 18.000 €: Rentenfreibetrag 20 % = 3.600 €; bei 20.400 € Rente 2026 sind 16.800 € steuerpflichtig.

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Rentenfreibetrag-Rechner: Besteuerungsanteil, fester Freibetrag und Steuer auf die Rente

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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