Sachbezüge sind Einnahmen in Form von Waren, Dienstleistungen oder Gutscheinen. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben sie steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusammen 50 € im Monat nicht übersteigen. Gutscheine und Geldkarten zählen nur dann als Sachbezug, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt werden.
Die 50 € sind eine Freigrenze. Daneben gibt es eigene Regeln für Jobtickets, Dienstwagen und Mahlzeiten.
Beispiel
Ein monatlicher Tankgutschein über 50 € bleibt frei, einer über 60 € ist vollständig steuerpflichtig.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.