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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 8 Abs. 2 EStG

Sachbezug

Vorteil vom Arbeitgeber, der nicht in Geld besteht, etwa ein Gutschein; bis 50 € im Monat steuerfrei.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Sachbezüge sind Einnahmen in Form von Waren, Dienstleistungen oder Gutscheinen. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben sie steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusammen 50 € im Monat nicht übersteigen. Gutscheine und Geldkarten zählen nur dann als Sachbezug, wenn sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn gewährt werden.

Die 50 € sind eine Freigrenze. Daneben gibt es eigene Regeln für Jobtickets, Dienstwagen und Mahlzeiten.

Beispiel

Ein monatlicher Tankgutschein über 50 € bleibt frei, einer über 60 € ist vollständig steuerpflichtig.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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