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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · §§ 3, 4 SolZG 1995

Solidaritätszuschlag

Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Einkommensteuer, die seit 2021 nur noch oberhalb einer Freigrenze erhoben wird.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Solidaritätszuschlag nach dem SolZG 1995 beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 fällt er nur an, wenn die Einkommensteuer eine Freigrenze übersteigt: 18.130 € (2024), 19.950 € (2025), 20.350 € (2026), bei Zusammenveranlagung das Doppelte. Oberhalb der Grenze mildert eine Zone den Anstieg, der Zuschlag beträgt dort höchstens 11,9 % des übersteigenden Betrags.

Auf Kapitalerträge und für Kapitalgesellschaften gilt die Freigrenze nicht.

Beispiel

Bei 22.000 € Einkommensteuer 2026 beträgt der Soli 11,9 % von 1.650 € = 196,35 €, nicht 5,5 % = 1.210 €.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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