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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 20 Abs. 9 EStG

Sparerpauschbetrag

Werbungskostenpauschale für Kapitalerträge: 1.000 € je Person, 2.000 € für Ehepaare.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG stellt Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis 2.000 €. Tatsächliche Werbungskosten sind nicht zusätzlich abziehbar. Den Betrag nutzt man über Freistellungsaufträge bei den Banken oder in der Steuererklärung.

Seit 2023 gilt der Betrag von 1.000 €, davor 801 €.

Beispiel

Ein Ehepaar mit 1.800 € Zinsen zahlt dank gemeinsamem Freistellungsauftrag über 2.000 € keine Abgeltungsteuer.

Rechner

Freistellungsauftrag-Aufteiler: Sparerpauschbetrag optimal auf bis zu fünf Banken verteilen

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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