Der Sparerpauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG stellt Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr steuerfrei, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis 2.000 €. Tatsächliche Werbungskosten sind nicht zusätzlich abziehbar. Den Betrag nutzt man über Freistellungsaufträge bei den Banken oder in der Steuererklärung.
Seit 2023 gilt der Betrag von 1.000 €, davor 801 €.
Beispiel
Ein Ehepaar mit 1.800 € Zinsen zahlt dank gemeinsamem Freistellungsauftrag über 2.000 € keine Abgeltungsteuer.
Rechner
Freistellungsauftrag-Aufteiler: Sparerpauschbetrag optimal auf bis zu fünf Banken verteilen
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.