§ 15 ErbStG unterscheidet drei Steuerklassen. Klasse I: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Urenkel sowie beim Erbe die Eltern. Klasse II: Eltern bei Schenkungen, Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner. Klasse III: alle übrigen, auch unverheiratete Lebensgefährten.
Die Steuersätze reichen in Klasse I von 7 % bis 30 %, in Klasse II von 15 % bis 43 %, in Klasse III von 30 % bis 50 %.
Beispiel
Eine Nichte erbt 120.000 €: Klasse II, 20.000 € Freibetrag, 100.000 € steuerpflichtig mit 20 %.
Rechner
Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und Härteausgleich nach ErbStG
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.