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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · ErbStG

Erbschaftsteuer

Steuer auf den Erwerb von Todes wegen, abhängig vom Wert und vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Die Erbschaftsteuer erfasst Erwerbe durch Erbfall, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung auf den Todesfall. Sie richtet sich nach drei Steuerklassen, persönlichen Freibeträgen zwischen 20.000 € und 500.000 € und Steuersätzen zwischen 7 % und 50 %. Das Aufkommen steht den Ländern zu.

Dieselben Regeln gelten für Schenkungen unter Lebenden. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden mit dem Erbe zusammengerechnet.

Beispiel

Ein Kind erbt 1 Million €: nach 400.000 € Freibetrag sind 600.000 € mit 15 % zu versteuern, die Steuer beträgt 90.000 €.

Rechner

Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und Härteausgleich nach ErbStG

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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