Die Erbschaftsteuer erfasst Erwerbe durch Erbfall, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung auf den Todesfall. Sie richtet sich nach drei Steuerklassen, persönlichen Freibeträgen zwischen 20.000 € und 500.000 € und Steuersätzen zwischen 7 % und 50 %. Das Aufkommen steht den Ländern zu.
Dieselben Regeln gelten für Schenkungen unter Lebenden. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden mit dem Erbe zusammengerechnet.
Beispiel
Ein Kind erbt 1 Million €: nach 400.000 € Freibetrag sind 600.000 € mit 15 % zu versteuern, die Steuer beträgt 90.000 €.
Rechner
Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und Härteausgleich nach ErbStG
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.