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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 17 ErbStG

Versorgungsfreibetrag (Erbschaftsteuer)

Zusätzlicher Freibetrag im Erbfall: 256.000 € für Ehepartner, 10.300 € bis 52.000 € für Kinder bis 27 Jahre.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

§ 17 ErbStG gewährt neben dem persönlichen Freibetrag einen besonderen Versorgungsfreibetrag, nur bei Erwerben von Todes wegen. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erhalten 256.000 €, Kinder je nach Alter zwischen 52.000 € (bis 5 Jahre) und 10.300 € (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres).

Der Betrag wird um den Kapitalwert erbschaftsteuerfreier Versorgungsbezüge gekürzt, zum Beispiel der Witwenrente.

Beispiel

Eine Witwe mit einer Witwenrente im Kapitalwert von 120.000 € erhält noch 136.000 € Versorgungsfreibetrag.

Rechner

Erbschaftsteuer-Rechner: Freibetrag, Steuerklasse, Steuersatz und Härteausgleich nach ErbStG

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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