Unterstützt du eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person, etwa bedürftige Eltern oder ein Kind ohne Kindergeldanspruch, kannst du nach § 33a Abs. 1 EStG Aufwendungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag abziehen. Er entspricht dem Grundfreibetrag, 2026 also 12.348 €, plus übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 € im Jahr mindern den Höchstbetrag.
Beispiel
Ein Sohn überweist seiner Mutter mit kleiner Rente monatlich 400 €; 4.800 € im Jahr sind abziehbar, soweit ihre Einkünfte das zulassen.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.