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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 33a Abs. 1 EStG

Unterhaltsleistungen

Zahlungen an bedürftige Angehörige, die bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Unterstützt du eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person, etwa bedürftige Eltern oder ein Kind ohne Kindergeldanspruch, kannst du nach § 33a Abs. 1 EStG Aufwendungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag abziehen. Er entspricht dem Grundfreibetrag, 2026 also 12.348 €, plus übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 € im Jahr mindern den Höchstbetrag.

Beispiel

Ein Sohn überweist seiner Mutter mit kleiner Rente monatlich 400 €; 4.800 € im Jahr sind abziehbar, soweit ihre Einkünfte das zulassen.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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