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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 32a Abs. 1 EStG

Grundfreibetrag

Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum zu sichern; 2026 sind es 12.348 €.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Der Grundfreibetrag ist die Nullzone des Einkommensteuertarifs. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Er steigt regelmäßig: 11.784 € (2024), 12.096 € (2025), 12.348 € (2026). Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich durch das Splitting.

Auch der Unterhaltshöchstbetrag ist an ihn gekoppelt.

Beispiel

Ein Student mit 12.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt 2026 keine Einkommensteuer.

Rechner

Einkommensteuer-Rechner: Tarif nach § 32a EStG für 2024, 2025 und 2026 mit Grundfreibetrag

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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