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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 33 Abs. 3 EStG

Zumutbare Belastung

Eigenanteil an außergewöhnlichen Belastungen, der je nach Einkommen und Familienstand 1 bis 7 % beträgt.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten wirken sich nach § 33 Abs. 3 EStG erst oberhalb der zumutbaren Belastung aus. Sie wird stufenweise berechnet: für Einkommensteile bis 15.340 €, bis 51.130 € und darüber gelten unterschiedliche Prozentsätze, je nachdem ob man alleinstehend, verheiratet oder mit Kindern ist.

Für Pauschbeträge wie den Behinderten- oder Pflege-Pauschbetrag gilt keine zumutbare Belastung.

Beispiel

Ein kinderloses Ehepaar mit 60.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte trägt rund 2.900 € selbst, bevor Krankheitskosten die Steuer senken.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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