Zum Inhalt springen
Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Lexikon · § 14 ErbStG

Zehnjahresfrist

Zeitraum, innerhalb dessen Schenkungen derselben Person zusammengerechnet werden; danach sind die Freibeträge wieder frei.

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Nach § 14 ErbStG werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Der Freibetrag steht in diesem Zeitraum nur einmal zur Verfügung. Liegt eine Schenkung länger als zehn Jahre zurück, bleibt sie unberücksichtigt, und der volle Freibetrag kann erneut genutzt werden.

Die Frist wird taggenau berechnet. Sie gilt auch zwischen einer Schenkung und einem späteren Erbe.

Beispiel

Ein Vater schenkt seiner Tochter am 1. März 2016 400.000 € und am 2. März 2026 erneut 400.000 €; beide Schenkungen sind steuerfrei.

Rechner

Schenkungsteuer-Rechner: Mit Zusammenrechnung aller Schenkungen der letzten zehn Jahre

Öffnen

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Erbschaft · Schenkung · kostenlos anfragen

Erbschaftsteuer senken: Fachberatung finden

Der Rechner zeigt die gesetzliche Steuer. Mit Bewertung, Familienheim, Nießbrauch oder gestaffelten Schenkungen lässt sie sich oft deutlich senken. Beschreib kurz deinen Fall, eine passende Kanzlei meldet sich bei dir.

  • Steuerberater und Fachanwälte
  • Regional oder per Video
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Beratung anfragen