Nach § 14 ErbStG werden alle Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet. Der Freibetrag steht in diesem Zeitraum nur einmal zur Verfügung. Liegt eine Schenkung länger als zehn Jahre zurück, bleibt sie unberücksichtigt, und der volle Freibetrag kann erneut genutzt werden.
Die Frist wird taggenau berechnet. Sie gilt auch zwischen einer Schenkung und einem späteren Erbe.
Beispiel
Ein Vater schenkt seiner Tochter am 1. März 2016 400.000 € und am 2. März 2026 erneut 400.000 €; beide Schenkungen sind steuerfrei.
Rechner
Schenkungsteuer-Rechner: Mit Zusammenrechnung aller Schenkungen der letzten zehn Jahre
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.