Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen
Wie der Einkommensteuertarif aufgebaut ist
Der Tarif in § 32a EStG hat fünf Zonen. In der Nullzone bis zum Grundfreibetrag ist das Einkommen steuerfrei. In zwei Progressionszonen steigt der Grenzsteuersatz linear, von 14 % auf 24 % und dann auf 42 %. Ab der vierten Zone gilt ein fester Grenzsteuersatz von 42 %, ab der fünften Zone von 45 %.
Der Grenzsteuersatz gilt jeweils nur für den nächsten Euro, nicht für das ganze Einkommen. Deshalb liegt der Durchschnittssteuersatz immer deutlich unter dem Grenzsteuersatz. Wer 60.000 € zu versteuern hat, zahlt 2026 im Grundtarif rund 23,7 % im Schnitt.
| Zone | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag bis | 11.784 € | 12.096 € | 12.348 € |
| Erste Progressionszone bis | 17.005 € | 17.443 € | 17.799 € |
| 42 % ab | 66.761 € | 68.481 € | 69.879 € |
| 45 % ab | 277.826 € | 277.826 € | 277.826 € |
| Soli-Freigrenze (Steuerbetrag) | 18.130 € | 19.950 € | 20.350 € |
Splitting für Ehepaare
Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner werden nach dem Splittingverfahren besteuert: Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer für die Hälfte berechnet und verdoppelt. Bei sehr unterschiedlichen Einkommen spart das viel, bei gleich hohen Einkommen nichts. Der Rechner zeigt Grund- und Splittingtarif nebeneinander.
Was der Rechner nicht abbildet
Gerechnet wird die tarifliche Einkommensteuer. Nicht enthalten sind der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld, Steuerermäßigungen wie für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG, die Anrechnung der Gewerbesteuer, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Sondertarife für außerordentliche Einkünfte. Kinderfreibeträge musst du selbst vom Einkommen abziehen, wenn sie günstiger sind als das Kindergeld; das prüft der Rechner zur Günstigerprüfung.
Beispielrechnungen
| Einkommen | Grundtarif | Splitting |
|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 0 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 870 € |
| 40.000 € | 7.209 € | 3.140 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 5.700 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 8.434 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 14.418 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 21.096 € |
| 150.000 € | 51.864 € | 40.728 € |
Weitere Stufen von 15.000 € bis 300.000 € findest du in der Einkommensteuer-Tabelle.
Häufige Fragen
Wie viel Einkommensteuer zahle ich bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen?
Im Grundtarif 2026 10.548 €, im Splittingtarif 5.700 €, jeweils ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen.
Wo finde ich mein zu versteuerndes Einkommen?
Im Einkommensteuerbescheid des Vorjahres. Für eine Schätzung ziehst du vom Bruttolohn Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge (Vorsorgeaufwendungen) und weitere Abzüge ab.
Ab welchem Einkommen gilt der Spitzensteuersatz 2026?
42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen im Grundtarif; im Splittingtarif ab dem doppelten Wert.
Wann zahle ich Solidaritätszuschlag?
Wenn die Einkommensteuer 20.350 € (Splitting 40.700 €) übersteigt. Darüber steigt er in einer Milderungszone bis auf 5,5 %.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 32a EStG Einkommensteuertarif abgerufen 14.10.2026
- §§ 3, 4 SolZG 1995 abgerufen 14.10.2026
- § 52 EStG Anwendungsvorschriften abgerufen 14.10.2026
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