Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen
Wie die Schenkungsteuer funktioniert
Schenkungen werden steuerlich fast wie Erbschaften behandelt: gleiche Steuerklassen, gleiche Steuersätze und mit einer Ausnahme gleiche Freibeträge. Eltern und Großeltern gehören bei Schenkungen ihrer Kinder zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag, beim Erben dagegen zur Klasse I mit 100.000 €. Einen Versorgungsfreibetrag gibt es bei Schenkungen nicht.
Der große Vorteil der Schenkung liegt in der Zeit: Freibeträge gelten für alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren. Danach stehen sie neu zur Verfügung. Wer ein Vermögen in mehreren Schritten mit jeweils mehr als zehn Jahren Abstand überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen.
Die Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG
Liegt eine frühere Schenkung derselben Person weniger als zehn Jahre zurück, werden beide Werte addiert. Für die Summe wird die Steuer berechnet. Davon wird die Steuer abgezogen, die für die frühere Schenkung nach heutigem Recht angefallen wäre, oder die tatsächlich gezahlte Steuer, falls diese höher war.
Zwei Sicherungen gelten: Die Steuer auf die neue Schenkung darf nicht niedriger sein als ohne Zusammenrechnung, und sie darf 50 % der neuen Schenkung nicht übersteigen. Der Rechner berücksichtigt alle drei Regeln und weist sie im Rechenweg aus.
Steuerfreie Schenkungen ohne Freibetrag
Manche Zuwendungen belasten den Freibetrag gar nicht. Das selbst bewohnte Familienheim darf unter Ehegatten unbegrenzt steuerfrei übertragen werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Übliche Gelegenheitsgeschenke, Unterhalt und Zuwendungen für die Ausbildung sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 und 14 befreit. Auch Zahlungen auf das Gemeinschaftskonto von Ehepartnern können eine Schenkung sein; hier kommt es auf die Herkunft des Geldes an.
Freibeträge bei Schenkungen
| Empfänger | Klasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | I | 400.000 € |
| Stiefkind | I | 400.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | I | 200.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist | I | 400.000 € |
| Urenkel | I | 100.000 € |
| Eltern oder Großeltern | II | 20.000 € |
| Geschwister | II | 20.000 € |
| Nichte oder Neffe | II | 20.000 € |
| Stiefeltern | II | 20.000 € |
| Schwiegerkind | II | 20.000 € |
| Schwiegereltern | II | 20.000 € |
| Geschiedener Ehepartner | II | 20.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | III | 20.000 € |
| Freunde, Patenkind und andere | III | 20.000 € |
Beispielrechnungen
So viel Schenkungsteuer fällt bei einer einzelnen Schenkung ohne Vorschenkungen an. Jeder Wert führt zur Beispielrechnung.
| Empfänger | 100.000 € | 300.000 € | 500.000 € | 1.000.000 € | 2.000.000 € |
|---|---|---|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | 0 € | 0 € | 0 € | 75.000 € | 285.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | 0 € | 0 € | 11.000 € | 90.000 € | 304.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | 0 € | 11.000 € | 33.000 € | 152.000 € | 342.000 € |
| Eltern oder Großeltern | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Geschwister | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Nichte oder Neffe | 13.750 € | 56.000 € | 120.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | 24.000 € | 84.000 € | 144.000 € | 294.000 € | 594.000 € |
Häufige Fragen
Wie viel Geld darf ich meinem Kind schenken?
400.000 € innerhalb von zehn Jahren je Elternteil steuerfrei. Beide Eltern zusammen können also 800.000 € schenken, nach zehn Jahren erneut.
Was kostet eine Schenkung von 100.000 € an den Neffen?
Nach 20.000 € Freibetrag bleiben 80.000 € steuerpflichtig. Der Betrag liegt knapp über der Wertgrenze von 75.000 €, daher greift der Härteausgleich: 75.000 € × 15 % plus die Hälfte der übersteigenden 5.000 €, zusammen 13.750 € statt 16.000 €.
Zählt die Frist taggenau?
Ja. Eine Schenkung vom 1. Juli 2016 fällt am 2. Juli 2026 aus der Zusammenrechnung. Der Rechner arbeitet mit Jahren und behandelt eine Differenz von genau zehn Jahren deshalb als „prüfen“.
Wer zahlt die Schenkungsteuer?
Schuldner sind der Beschenkte und der Schenker gemeinsam (§ 20 ErbStG). Übernimmt der Schenker die Steuer, gilt das als weitere Schenkung und erhöht den Erwerb.
Muss ich eine Schenkung unter dem Freibetrag anzeigen?
Ja, innerhalb von drei Monaten (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt. Notare zeigen beurkundete Schenkungen selbst an.
Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- § 15 ErbStG Steuerklassen abgerufen 14.10.2026
- § 16 ErbStG Freibeträge abgerufen 14.10.2026
- § 17 ErbStG Versorgungsfreibetrag abgerufen 14.10.2026
- § 19 ErbStG Steuersätze abgerufen 14.10.2026
- § 14 ErbStG Zusammenrechnung abgerufen 14.10.2026
- § 13 ErbStG Steuerbefreiungen abgerufen 14.10.2026
- § 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.
