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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Rechner · Rechtsstand 2026 · geprüft 14.10.2026

Schenkungsteuer-Rechner mit Zehn-Jahres-Regel

Wie viel darfst du steuerfrei verschenken, und was kostet eine Schenkung darüber? Der Rechner rechnet frühere Schenkungen der letzten zehn Jahre nach § 14 ErbStG zusammen und zeigt, ab wann dein Freibetrag wieder frei ist.

Alle zehn Jahre sind steuerfrei: 400.000 € an jedes Kind, 500.000 € an den Ehepartner, 200.000 € an Enkel und 20.000 € an Eltern, Geschwister oder Freunde.

Übergabe eines Geschenks zwischen zwei Generationen
1. Schenkung
€
Geld, Wertpapiere oder der steuerliche Wert einer Immobilie abzüglich übernommener Schulden.
Für die Zehn-Jahres-Frist.
€
€
2. Frühere Schenkungen derselben Person
€
€
€
€
Wird statt der fiktiven Steuer abgezogen, wenn sie höher ist (§ 14 Abs. 1 Satz 3).
Schenkungsteuer0 €innerhalb der Freibeträge
Steuerklasse I400.000 €persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb0 €auf volle 100 € abgerundet
Steuersatz0 %nach § 19 ErbStG
So setzt sich die Steuer zusammen
Wert der Schenkung50.000 €
Bereicherung50.000 €
− Persönlicher Freibetrag Steuerklasse I (§ 16)400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb0 €
× Steuersatz 0 %0 €
Schenkungsteuer0 €
Dir bleiben50.000 €
Steuersätze Steuerklasse I (§ 19 ErbStG)
bis 75.000 €7 %
bis 300.000 €11 %
bis 600.000 €15 %
bis 6.000.000 €19 %
bis 13.000.000 €23 %
bis 26.000.000 €27 %
über 26.000.000 €30 %

Die Schenkung bleibt steuerfrei: Nach allen Abzügen liegt der Wert innerhalb des Freibetrags von 400.000 €. Eine Anzeige beim Finanzamt ist trotzdem Pflicht (§ 30 ErbStG).

Szenarien nebeneinander

Gleicher Betrag, andere Verwandtschaft
EmpfängerKlasseFreibeträgeSteuer
Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerI500.000 €0 €
Kind (auch Adoptivkind)I400.000 €0 €
StiefkindI400.000 €0 €
Enkelkind (Eltern leben)I200.000 €0 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben istI400.000 €0 €
UrenkelI100.000 €0 €
Eltern oder GroßelternII20.000 €4.500 €
GeschwisterII20.000 €4.500 €
Nichte oder NeffeII20.000 €4.500 €
StiefelternII20.000 €4.500 €
SchwiegerkindII20.000 €4.500 €
SchwiegerelternII20.000 €4.500 €
Geschiedener EhepartnerII20.000 €4.500 €
Lebensgefährte ohne TrauscheinIII20.000 €9.000 €
Freunde, Patenkind und andereIII20.000 €9.000 €
Gleiche Verwandtschaft, anderer Betrag
WertSteuerAnteil
25.000 €0 €0 %
37.000 €0 €0 %
50.000 €0 €0 %
62.000 €0 €0 %
75.000 €0 €0 %
100.000 €0 €0 %
Verteilen auf zwei Zehn-Jahres-Zeiträume
Einmal 50.000 € schenken0 €
Zweimal 25.000 € im Abstand von mehr als 10 Jahren0 €
Ersparnis durch Aufteilen0 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. Steuerklasse: Kind (auch Adoptivkind) gehört bei einer Schenkung zur Steuerklasse I (§ 15 ErbStG), der persönliche Freibetrag beträgt 400.000 € (§ 16).
  2. Bereicherung: 50.000 € = 50.000 €.
  3. Steuerpflichtiger Erwerb: 50.000 € − 400.000 € Freibeträge, abgerundet auf volle 100 € (§ 10 Abs. 1) = 0 €.
  4. Steuersatz: 0 € liegt in Steuerklasse I in der Stufe mit 0 %: 0 € × 0 % = 0 €.
  5. Ergebnis: Schenkungsteuer 0 €, dir bleiben 50.000 €.

Ergebnis als Link teilen Deine Eingaben stehen danach in der Adresse, etwa für das Gespräch mit der Steuerberatung.

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Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Wie die Schenkungsteuer funktioniert

Schenkungen werden steuerlich fast wie Erbschaften behandelt: gleiche Steuerklassen, gleiche Steuersätze und mit einer Ausnahme gleiche Freibeträge. Eltern und Großeltern gehören bei Schenkungen ihrer Kinder zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag, beim Erben dagegen zur Klasse I mit 100.000 €. Einen Versorgungsfreibetrag gibt es bei Schenkungen nicht.

Der große Vorteil der Schenkung liegt in der Zeit: Freibeträge gelten für alle Zuwendungen derselben Person innerhalb von zehn Jahren. Danach stehen sie neu zur Verfügung. Wer ein Vermögen in mehreren Schritten mit jeweils mehr als zehn Jahren Abstand überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen.

Die Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG

Liegt eine frühere Schenkung derselben Person weniger als zehn Jahre zurück, werden beide Werte addiert. Für die Summe wird die Steuer berechnet. Davon wird die Steuer abgezogen, die für die frühere Schenkung nach heutigem Recht angefallen wäre, oder die tatsächlich gezahlte Steuer, falls diese höher war.

Zwei Sicherungen gelten: Die Steuer auf die neue Schenkung darf nicht niedriger sein als ohne Zusammenrechnung, und sie darf 50 % der neuen Schenkung nicht übersteigen. Der Rechner berücksichtigt alle drei Regeln und weist sie im Rechenweg aus.

Steuerfreie Schenkungen ohne Freibetrag

Manche Zuwendungen belasten den Freibetrag gar nicht. Das selbst bewohnte Familienheim darf unter Ehegatten unbegrenzt steuerfrei übertragen werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Übliche Gelegenheitsgeschenke, Unterhalt und Zuwendungen für die Ausbildung sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 und 14 befreit. Auch Zahlungen auf das Gemeinschaftskonto von Ehepartnern können eine Schenkung sein; hier kommt es auf die Herkunft des Geldes an.

Freibeträge bei Schenkungen

Steuerklassen und persönliche Freibeträge bei Schenkungen (§§ 15, 16 ErbStG, 2024 bis 2026 unverändert)
EmpfängerKlasseFreibetrag
Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kind (auch Adoptivkind)I400.000 €
StiefkindI400.000 €
Enkelkind (Eltern leben)I200.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben istI400.000 €
UrenkelI100.000 €
Eltern oder GroßelternII20.000 €
GeschwisterII20.000 €
Nichte oder NeffeII20.000 €
StiefelternII20.000 €
SchwiegerkindII20.000 €
SchwiegerelternII20.000 €
Geschiedener EhepartnerII20.000 €
Lebensgefährte ohne TrauscheinIII20.000 €
Freunde, Patenkind und andereIII20.000 €

Beispielrechnungen

So viel Schenkungsteuer fällt bei einer einzelnen Schenkung ohne Vorschenkungen an. Jeder Wert führt zur Beispielrechnung.

Häufige Fragen

Wie viel Geld darf ich meinem Kind schenken?

400.000 € innerhalb von zehn Jahren je Elternteil steuerfrei. Beide Eltern zusammen können also 800.000 € schenken, nach zehn Jahren erneut.

Was kostet eine Schenkung von 100.000 € an den Neffen?

Nach 20.000 € Freibetrag bleiben 80.000 € steuerpflichtig. Der Betrag liegt knapp über der Wertgrenze von 75.000 €, daher greift der Härteausgleich: 75.000 € × 15 % plus die Hälfte der übersteigenden 5.000 €, zusammen 13.750 € statt 16.000 €.

Zählt die Frist taggenau?

Ja. Eine Schenkung vom 1. Juli 2016 fällt am 2. Juli 2026 aus der Zusammenrechnung. Der Rechner arbeitet mit Jahren und behandelt eine Differenz von genau zehn Jahren deshalb als „prüfen“.

Wer zahlt die Schenkungsteuer?

Schuldner sind der Beschenkte und der Schenker gemeinsam (§ 20 ErbStG). Übernimmt der Schenker die Steuer, gilt das als weitere Schenkung und erhöht den Erwerb.

Muss ich eine Schenkung unter dem Freibetrag anzeigen?

Ja, innerhalb von drei Monaten (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt. Notare zeigen beurkundete Schenkungen selbst an.

Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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