Steuerfreibeträge 2026 · alle Werte mit Paragraf
Steuerfreibeträge 2026: Welche gibt es und wie hoch sind sie?
Die wichtigsten Steuerfreibeträge 2026 sind der Grundfreibetrag von 12.348 €, der Kinderfreibetrag von 3.414 € je Elternteil, der Sparerpauschbetrag von 1.000 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und beim Erben 400.000 € für Kinder und 500.000 € für Ehepartner.
- Grundfreibetrag12.348 €
- Kindergeld259 €/Monat
- Übungsleiter3.300 €
- Soli-Freigrenze20.350 €
Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

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48 Freibeträge, Pauschbeträge und Freigrenzen aus Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Jede Zeile führt zur Detailseite mit Voraussetzungen, Beispiel und Quelle.
| Freibetrag | 2024 | 2025 | 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Einkommensteuer | ||||
| GrundfreibetragFreibetrag € im Jahr | 11.784 € | 12.096 € | 12.348 € | § 32a Abs. 1 EStG |
| Freigrenze beim SolidaritätszuschlagFreigrenze € Einkommensteuer im Jahr | 18.130 € | 19.950 € | 20.350 € | § 3 Abs. 3 SolZG 1995 |
| Sonderausgaben-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr | 36 € | 36 € | 36 € | § 10c EStG |
| UnterhaltshöchstbetragHöchstbetrag € im Jahr | 11.784 € | 12.096 € | 12.348 € | § 33a Abs. 1 EStG |
| Härteausgleich für Nebeneinkünfte (410 €)Freibetrag € im Jahr | 410 € | 410 € | 410 € | § 46 Abs. 3 EStG |
| Freigrenze für sonstige Leistungen (256 €)Freigrenze € im Jahr | 256 € | 256 € | 256 € | § 22 Nr. 3 EStG |
| Kinder und Familie | ||||
| KinderfreibetragFreibetrag € je Elternteil und Kind | 3.306 € | 3.336 € | 3.414 € | § 32 Abs. 6 EStG |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung)Freibetrag € je Elternteil und Kind | 1.464 € | 1.464 € | 1.464 € | § 32 Abs. 6 EStG |
| Kindergeld (Vergleichswert zum Kinderfreibetrag)Leistung € im Monat je Kind | 250 € | 255 € | 259 € | § 66 EStG |
| Entlastungsbetrag für AlleinerziehendeEntlastungsbetrag € im Jahr | 4.260 € | 4.260 € | 4.260 € | § 24b EStG |
| Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag)Höchstbetrag € je Kind im Jahr | 2/3, max. 4.000 € | 80 %, max. 4.800 € | 80 %, max. 4.800 € | § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG |
| AusbildungsfreibetragFreibetrag € je Kind im Jahr | 1.200 € | 1.200 € | 1.200 € | § 33a Abs. 2 EStG |
| Arbeit und Beruf | ||||
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale)Pauschbetrag € im Jahr | 1.230 € | 1.230 € | 1.230 € | § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG |
| Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale)Pauschbetrag € im Jahr (höchstens) | 6 €/Tag, max. 1.260 € | 6 €/Tag, max. 1.260 € | 6 €/Tag, max. 1.260 € | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG |
| Jahrespauschale für das häusliche ArbeitszimmerPauschbetrag € im Jahr | 1.260 € | 1.260 € | 1.260 € | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG |
| Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)Pauschbetrag € je Entfernungskilometer | 0,30 € (ab km 21: 0,38 €) | 0,30 € (ab km 21: 0,38 €) | 0,38 € ab dem 1. km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG |
| Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand)Pauschbetrag € je Tag | 14 € / 28 € | 14 € / 28 € | 14 € / 28 € | § 9 Abs. 4a EStG |
| Sachbezugsfreigrenze (50 € im Monat)Freigrenze € im Monat | 50 € | 50 € | 50 € | § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG |
| Freibetrag für BetriebsveranstaltungenFreibetrag € je Veranstaltung und Teilnehmer | 110 € | 110 € | 110 € | § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG |
| Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze)Grenze € im Monat | 538 € | 556 € | 603 € | § 8 Abs. 1a SGB IV |
| Kapital und Vermögen | ||||
| Sparerpauschbetrag und FreistellungsauftragPauschbetrag € im Jahr | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | § 20 Abs. 9 EStG |
| Freigrenze für private VeräußerungsgeschäfteFreigrenze € Gewinn im Jahr | 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € | § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG |
| Freibetrag beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§ 17 EStG)Freibetrag € (bei 100 % Beteiligung) | 9.060 € | 9.060 € | 9.060 € | § 17 Abs. 3 EStG |
| Freigrenze bei der GrunderwerbsteuerFreigrenze € Kaufpreis | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € | § 3 Nr. 1 GrEStG |
| Rente und Alter | ||||
| Rentenfreibetrag und BesteuerungsanteilFreibetrag % der Rente (Besteuerungsanteil) | 83 % steuerpflichtig | 83,5 % steuerpflichtig | 84 % steuerpflichtig | § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG |
| Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn ab Regelaltersgrenze)Freibetrag € Arbeitslohn im Jahr | gab es noch nicht | gab es noch nicht | 24.000 € (2.000 €/Monat) | § 3 Nr. 21 EStG |
| AltersentlastungsbetragEntlastungsbetrag % der Einkünfte, Höchstbetrag in € | 13,6 %, max. 646 € | 13,2 %, max. 627 € | 12,8 %, max. 608 € | § 24a EStG |
| Versorgungsfreibetrag für PensionenFreibetrag % der Bezüge, Höchstbetrag + Zuschlag in € | 13,6 %, max. 1.020 € + 306 € | 13,2 %, max. 990 € + 297 € | 12,8 %, max. 960 € + 288 € | § 19 Abs. 2 EStG |
| Werbungskosten-Pauschbetrag für RentenPauschbetrag € im Jahr | 102 € | 102 € | 102 € | § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG |
| Gesundheit, Pflege, Behinderung | ||||
| Behinderten-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr je nach GdB | 384 € bis 2.840 € | 384 € bis 2.840 € | 384 € bis 2.840 € | § 33b Abs. 3 EStG |
| Behinderungsbedingte FahrtkostenpauschalePauschbetrag € im Jahr | 900 € oder 4.500 € | 900 € oder 4.500 € | 900 € oder 4.500 € | § 33 Abs. 2a EStG |
| Pflege-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr je nach Pflegegrad | 600 € / 1.100 € / 1.800 € | 600 € / 1.100 € / 1.800 € | 600 € / 1.100 € / 1.800 € | § 33b Abs. 6 EStG |
| Hinterbliebenen-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr | 370 € | 370 € | 370 € | § 33b Abs. 4 EStG |
| Ehrenamt | ||||
| ÜbungsleiterfreibetragFreibetrag € im Jahr | 3.000 € | 3.000 € | 3.300 € | § 3 Nr. 26 EStG |
| EhrenamtspauschaleFreibetrag € im Jahr | 840 € | 840 € | 960 € | § 3 Nr. 26a EStG |
| Selbstständige und Unternehmen | ||||
| Gewerbesteuer-FreibetragFreibetrag € Gewerbeertrag im Jahr | 24.500 € | 24.500 € | 24.500 € | § 11 Abs. 1 GewStG |
| Kleinunternehmergrenze (Umsatzsteuer)Grenze € Umsatz (Vorjahr / laufendes Jahr) | 22.000 € / 50.000 € | 25.000 € / 100.000 € | 25.000 € / 100.000 € | § 19 Abs. 1 UStG |
| Freibetrag bei Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 4 EStG)Freibetrag € (einmal im Leben) | 45.000 € | 45.000 € | 45.000 € | § 16 Abs. 4 EStG |
| Freigrenze für Geschenke an GeschäftsfreundeFreigrenze € je Empfänger und Jahr | 50 € | 50 € | 50 € | § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG |
| Freibetrag für Land- und ForstwirteFreibetrag € im Jahr | 900 € | 900 € | 900 € | § 13 Abs. 3 EStG |
| Erbschaft und Schenkung | ||||
| Erbschaftsteuer-FreibeträgeFreibetrag € je Erwerber | 20.000 € bis 500.000 € | 20.000 € bis 500.000 € | 20.000 € bis 500.000 € | § 16 ErbStG |
| Schenkungsteuer-FreibeträgeFreibetrag € je Beschenkten alle 10 Jahre | 20.000 € bis 500.000 € | 20.000 € bis 500.000 € | 20.000 € bis 500.000 € | § 16 ErbStG |
| Versorgungsfreibetrag bei der ErbschaftsteuerFreibetrag € | 256.000 € / bis 52.000 € | 256.000 € / bis 52.000 € | 256.000 € / bis 52.000 € | § 17 ErbStG |
| Freibetrag für Hausrat und bewegliche GegenständeFreibetrag € | 41.000 € + 12.000 € | 41.000 € + 12.000 € | 41.000 € + 12.000 € | § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG |
| Pflegefreibetrag im ErbschaftsteuerrechtFreibetrag € | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € | § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG |
| ErbfallkostenpauschalePauschbetrag € je Erbfall | 15.000 € | 15.000 € | 15.000 € | § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG |
| Steuerbefreiung für das FamilienheimBefreiung Wert der Immobilie | steuerfrei unter Bedingungen | steuerfrei unter Bedingungen | steuerfrei unter Bedingungen | § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG |
| Zehn-Jahres-Frist bei SchenkungenRegel Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre | § 14 ErbStG |
Geändert gegenüber dem Vorjahr · Quelle je Zeile: Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de (Stand 14.10.2026), für 2024 und 2025 die damals geltende Fassung.
Freibetrag, Freigrenze, Pauschbetrag: der Unterschied
Drei Begriffe, drei Wirkungen. Wer sie verwechselt, rechnet sich steuerfreie Einnahmen schön oder verschenkt Abzüge.
Freibetrag
Ein fester Betrag bleibt immer steuerfrei. Liegt das Einkommen darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert. Beispiele: Grundfreibetrag, Übungsleiterfreibetrag, Erbschaftsteuer-Freibeträge.
Freigrenze
Bis zur Grenze ist alles steuerfrei. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Beispiele: 50 € Sachbezug, 1.000 € Veräußerungsgewinne, Soli-Freigrenze.
Pauschbetrag
Ein Abzug ohne Belege. Er wird automatisch angesetzt; wer höhere Kosten nachweist, darf diese stattdessen abziehen. Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sparerpauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag.
Was ein Freibetrag in Euro bringt, hängt vom Grenzsteuersatz ab: Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen spart ein Freibetrag von 1.000 € im Jahr 2026 rund 350 €. Ersparnis für dein Einkommen berechnen
Was sich 2026 geändert hat
- Grundfreibetrag12.096 € → 12.348 €
- Freigrenze beim Solidaritätszuschlag19.950 € → 20.350 €
- Unterhaltshöchstbetrag12.096 € → 12.348 €
- Kinderfreibetrag3.336 € → 3.414 €
- Kindergeld (Vergleichswert zum Kinderfreibetrag)255 € → 259 €
- Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)0,30 € (ab km 21: 0,38 €) → 0,38 € ab dem 1. km
- Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze)556 € → 603 €
- Rentenfreibetrag und Besteuerungsanteil83,5 % steuerpflichtig → 84 % steuerpflichtig
- Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn ab Regelaltersgrenze)gab es noch nicht → 24.000 € (2.000 €/Monat)
- Altersentlastungsbetrag13,2 %, max. 627 € → 12,8 %, max. 608 €
- Versorgungsfreibetrag für Pensionen13,2 %, max. 990 € + 297 € → 12,8 %, max. 960 € + 288 €
- Übungsleiterfreibetrag3.000 € → 3.300 €
- Ehrenamtspauschale840 € → 960 €
Unverändert bleiben unter anderem Sparerpauschbetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag sowie alle Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Alle Werte 2026 auf einer Seite
Erben und Schenken: Freibeträge
| Empfänger | Klasse | Erbe | Schenkung |
|---|---|---|---|
| Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 500.000 € |
| Kind (auch Adoptivkind) | I | 400.000 € | 400.000 € |
| Enkelkind (Eltern leben) | I | 200.000 € | 200.000 € |
| Enkelkind, dessen Elternteil verstorben ist | I | 400.000 € | 400.000 € |
| Eltern oder Großeltern | I / II | 100.000 € | 20.000 € |
| Geschwister | II | 20.000 € | 20.000 € |
| Nichte oder Neffe | II | 20.000 € | 20.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein | III | 20.000 € | 20.000 € |
Seit 2009 unverändert, auch 2026. Erbschaftsteuer-Beispiele · Schenkungsteuer-Beispiele
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2026?
Gemeint ist meist der Grundfreibetrag: 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 32a EStG). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
Welche Freibeträge stehen jedem automatisch zu?
Der Grundfreibetrag ist in den Tarif eingebaut. Automatisch abgezogen werden außerdem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) bei Arbeitslohn, der Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €) bei Renten und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €). Den Sparerpauschbetrag nutzt du über den Freistellungsauftrag.
Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?
Beim Freibetrag bleibt der Betrag immer steuerfrei und nur der Rest wird besteuert. Bei einer Freigrenze ist alles steuerfrei, solange die Grenze nicht überschritten wird; darüber wird der gesamte Betrag besteuert.
Wie viel kann man 2026 steuerfrei erben?
Ehepartner 500.000 € plus bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen 20.000 € (§ 16 ErbStG).
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
3.414 € je Elternteil, dazu 1.464 € BEA-Freibetrag. Zusammen veranlagte Eltern kommen auf 9.756 € je Kind. Das Finanzamt gewährt die Freibeträge nur, wenn sie mehr bringen als das Kindergeld von 3.108 € im Jahr.
Stehen die Werte für 2027 schon fest?
Wir übernehmen Werte erst, wenn sie gesetzlich beschlossen und im Gesetzestext nachlesbar sind. Bereits feststehend ist zum Beispiel der Mindestlohn 2027 von 14,60 €, aus dem sich eine Minijob-Grenze von 633 € ergibt. Für die Einkommensteuer 2027 ist auf dieser Seite noch kein Tarif hinterlegt.
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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und Stand
Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.
- Einkommensteuergesetz (EStG) abgerufen 14.10.2026
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) abgerufen 14.10.2026
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995 abgerufen 14.10.2026
- Gewerbesteuergesetz § 11 abgerufen 14.10.2026
- Umsatzsteuergesetz § 19 abgerufen 14.10.2026
- SGB IV § 8 (Geringfügigkeitsgrenze) abgerufen 14.10.2026
Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.