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Werte 2024 · 2025 · 2026 mit GesetzesquelleFachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion
SteuerFreibetrag.de

Steuerfreibeträge 2026 · alle Werte mit Paragraf

Steuerfreibeträge 2026: Welche gibt es und wie hoch sind sie?

Die wichtigsten Steuerfreibeträge 2026 sind der Grundfreibetrag von 12.348 €, der Kinderfreibetrag von 3.414 € je Elternteil, der Sparerpauschbetrag von 1.000 €, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € und beim Erben 400.000 € für Kinder und 500.000 € für Ehepartner.

  • Grundfreibetrag12.348 €
  • Kindergeld259 €/Monat
  • Übungsleiter3.300 €
  • Soli-Freigrenze20.350 €

Fachlich geprüft am 14.10.2026 · Redaktion Steuer-Freibetrag.de · Werte gegen den Gesetzestext abgeglichen

Alle Freibeträge 2024, 2025, 2026 im Überblick

48 Freibeträge, Pauschbeträge und Freigrenzen aus Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Jede Zeile führt zur Detailseite mit Voraussetzungen, Beispiel und Quelle.

Steuerfreibeträge, Pauschbeträge und Freigrenzen 2024, 2025, 2026
Freibetrag202420252026Rechtsgrundlage
Einkommensteuer
GrundfreibetragFreibetrag € im Jahr11.784 €12.096 €12.348 €§ 32a Abs. 1 EStG
Freigrenze beim SolidaritätszuschlagFreigrenze € Einkommensteuer im Jahr18.130 €19.950 €20.350 €§ 3 Abs. 3 SolZG 1995
Sonderausgaben-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr36 €36 €36 €§ 10c EStG
UnterhaltshöchstbetragHöchstbetrag € im Jahr11.784 €12.096 €12.348 €§ 33a Abs. 1 EStG
Härteausgleich für Nebeneinkünfte (410 €)Freibetrag € im Jahr410 €410 €410 €§ 46 Abs. 3 EStG
Freigrenze für sonstige Leistungen (256 €)Freigrenze € im Jahr256 €256 €256 €§ 22 Nr. 3 EStG
Kinder und Familie
KinderfreibetragFreibetrag € je Elternteil und Kind3.306 €3.336 €3.414 €§ 32 Abs. 6 EStG
BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung)Freibetrag € je Elternteil und Kind1.464 €1.464 €1.464 €§ 32 Abs. 6 EStG
Kindergeld (Vergleichswert zum Kinderfreibetrag)Leistung € im Monat je Kind250 €255 €259 €§ 66 EStG
Entlastungsbetrag für AlleinerziehendeEntlastungsbetrag € im Jahr4.260 €4.260 €4.260 €§ 24b EStG
Kinderbetreuungskosten (Höchstbetrag)Höchstbetrag € je Kind im Jahr2/3, max. 4.000 €80 %, max. 4.800 €80 %, max. 4.800 €§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
AusbildungsfreibetragFreibetrag € je Kind im Jahr1.200 €1.200 €1.200 €§ 33a Abs. 2 EStG
Arbeit und Beruf
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale)Pauschbetrag € im Jahr1.230 €1.230 €1.230 €§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG
Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale)Pauschbetrag € im Jahr (höchstens)6 €/Tag, max. 1.260 €6 €/Tag, max. 1.260 €6 €/Tag, max. 1.260 €§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG
Jahrespauschale für das häusliche ArbeitszimmerPauschbetrag € im Jahr1.260 €1.260 €1.260 €§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)Pauschbetrag € je Entfernungskilometer0,30 € (ab km 21: 0,38 €)0,30 € (ab km 21: 0,38 €)0,38 € ab dem 1. km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Verpflegungspauschale (Verpflegungsmehraufwand)Pauschbetrag € je Tag14 € / 28 €14 € / 28 €14 € / 28 €§ 9 Abs. 4a EStG
Sachbezugsfreigrenze (50 € im Monat)Freigrenze € im Monat50 €50 €50 €§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Freibetrag für BetriebsveranstaltungenFreibetrag € je Veranstaltung und Teilnehmer110 €110 €110 €§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG
Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze)Grenze € im Monat538 €556 €603 €§ 8 Abs. 1a SGB IV
Kapital und Vermögen
Sparerpauschbetrag und FreistellungsauftragPauschbetrag € im Jahr1.000 €1.000 €1.000 €§ 20 Abs. 9 EStG
Freigrenze für private VeräußerungsgeschäfteFreigrenze € Gewinn im Jahr1.000 €1.000 €1.000 €§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG
Freibetrag beim Verkauf von GmbH-Anteilen (§ 17 EStG)Freibetrag € (bei 100 % Beteiligung)9.060 €9.060 €9.060 €§ 17 Abs. 3 EStG
Freigrenze bei der GrunderwerbsteuerFreigrenze € Kaufpreis2.500 €2.500 €2.500 €§ 3 Nr. 1 GrEStG
Rente und Alter
Rentenfreibetrag und BesteuerungsanteilFreibetrag % der Rente (Besteuerungsanteil)83 % steuerpflichtig83,5 % steuerpflichtig84 % steuerpflichtig§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
Aktivrente (steuerfreier Arbeitslohn ab Regelaltersgrenze)Freibetrag € Arbeitslohn im Jahrgab es noch nichtgab es noch nicht24.000 € (2.000 €/Monat)§ 3 Nr. 21 EStG
AltersentlastungsbetragEntlastungsbetrag % der Einkünfte, Höchstbetrag in €13,6 %, max. 646 €13,2 %, max. 627 €12,8 %, max. 608 €§ 24a EStG
Versorgungsfreibetrag für PensionenFreibetrag % der Bezüge, Höchstbetrag + Zuschlag in €13,6 %, max. 1.020 € + 306 €13,2 %, max. 990 € + 297 €12,8 %, max. 960 € + 288 €§ 19 Abs. 2 EStG
Werbungskosten-Pauschbetrag für RentenPauschbetrag € im Jahr102 €102 €102 €§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG
Gesundheit, Pflege, Behinderung
Behinderten-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr je nach GdB384 € bis 2.840 €384 € bis 2.840 €384 € bis 2.840 €§ 33b Abs. 3 EStG
Behinderungsbedingte FahrtkostenpauschalePauschbetrag € im Jahr900 € oder 4.500 €900 € oder 4.500 €900 € oder 4.500 €§ 33 Abs. 2a EStG
Pflege-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr je nach Pflegegrad600 € / 1.100 € / 1.800 €600 € / 1.100 € / 1.800 €600 € / 1.100 € / 1.800 €§ 33b Abs. 6 EStG
Hinterbliebenen-PauschbetragPauschbetrag € im Jahr370 €370 €370 €§ 33b Abs. 4 EStG
Ehrenamt
ÜbungsleiterfreibetragFreibetrag € im Jahr3.000 €3.000 €3.300 €§ 3 Nr. 26 EStG
EhrenamtspauschaleFreibetrag € im Jahr840 €840 €960 €§ 3 Nr. 26a EStG
Selbstständige und Unternehmen
Gewerbesteuer-FreibetragFreibetrag € Gewerbeertrag im Jahr24.500 €24.500 €24.500 €§ 11 Abs. 1 GewStG
Kleinunternehmergrenze (Umsatzsteuer)Grenze € Umsatz (Vorjahr / laufendes Jahr)22.000 € / 50.000 €25.000 € / 100.000 €25.000 € / 100.000 €§ 19 Abs. 1 UStG
Freibetrag bei Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 4 EStG)Freibetrag € (einmal im Leben)45.000 €45.000 €45.000 €§ 16 Abs. 4 EStG
Freigrenze für Geschenke an GeschäftsfreundeFreigrenze € je Empfänger und Jahr50 €50 €50 €§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG
Freibetrag für Land- und ForstwirteFreibetrag € im Jahr900 €900 €900 €§ 13 Abs. 3 EStG
Erbschaft und Schenkung
Erbschaftsteuer-FreibeträgeFreibetrag € je Erwerber20.000 € bis 500.000 €20.000 € bis 500.000 €20.000 € bis 500.000 €§ 16 ErbStG
Schenkungsteuer-FreibeträgeFreibetrag € je Beschenkten alle 10 Jahre20.000 € bis 500.000 €20.000 € bis 500.000 €20.000 € bis 500.000 €§ 16 ErbStG
Versorgungsfreibetrag bei der ErbschaftsteuerFreibetrag €256.000 € / bis 52.000 €256.000 € / bis 52.000 €256.000 € / bis 52.000 €§ 17 ErbStG
Freibetrag für Hausrat und bewegliche GegenständeFreibetrag €41.000 € + 12.000 €41.000 € + 12.000 €41.000 € + 12.000 €§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
Pflegefreibetrag im ErbschaftsteuerrechtFreibetrag €20.000 €20.000 €20.000 €§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG
ErbfallkostenpauschalePauschbetrag € je Erbfall15.000 €15.000 €15.000 €§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG
Steuerbefreiung für das FamilienheimBefreiung Wert der Immobiliesteuerfrei unter Bedingungensteuerfrei unter Bedingungensteuerfrei unter Bedingungen§ 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG
Zehn-Jahres-Frist bei SchenkungenRegel Jahre10 Jahre10 Jahre10 Jahre§ 14 ErbStG

Geändert gegenüber dem Vorjahr · Quelle je Zeile: Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de (Stand 14.10.2026), für 2024 und 2025 die damals geltende Fassung.

Freibetrag, Freigrenze, Pauschbetrag: der Unterschied

Drei Begriffe, drei Wirkungen. Wer sie verwechselt, rechnet sich steuerfreie Einnahmen schön oder verschenkt Abzüge.

Freibetrag

Ein fester Betrag bleibt immer steuerfrei. Liegt das Einkommen darüber, wird nur der übersteigende Teil besteuert. Beispiele: Grundfreibetrag, Übungsleiterfreibetrag, Erbschaftsteuer-Freibeträge.

Freigrenze

Bis zur Grenze ist alles steuerfrei. Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Beispiele: 50 € Sachbezug, 1.000 € Veräußerungsgewinne, Soli-Freigrenze.

Pauschbetrag

Ein Abzug ohne Belege. Er wird automatisch angesetzt; wer höhere Kosten nachweist, darf diese stattdessen abziehen. Beispiele: Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sparerpauschbetrag, Behinderten-Pauschbetrag.

Was ein Freibetrag in Euro bringt, hängt vom Grenzsteuersatz ab: Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen spart ein Freibetrag von 1.000 € im Jahr 2026 rund 350 €. Ersparnis für dein Einkommen berechnen

Was sich 2026 geändert hat

Unverändert bleiben unter anderem Sparerpauschbetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag sowie alle Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Alle Werte 2026 auf einer Seite

Erben und Schenken: Freibeträge

Freibeträge Erbschaft und Schenkung (§ 16 ErbStG)
EmpfängerKlasseErbeSchenkung
Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerI500.000 €500.000 €
Kind (auch Adoptivkind)I400.000 €400.000 €
Enkelkind (Eltern leben)I200.000 €200.000 €
Enkelkind, dessen Elternteil verstorben istI400.000 €400.000 €
Eltern oder GroßelternI / II100.000 €20.000 €
GeschwisterII20.000 €20.000 €
Nichte oder NeffeII20.000 €20.000 €
Lebensgefährte ohne TrauscheinIII20.000 €20.000 €

Seit 2009 unverändert, auch 2026. Erbschaftsteuer-Beispiele · Schenkungsteuer-Beispiele

Ratgeber

Hintergründe, Strategien und Beispiele, geprüft gegen den Gesetzestext.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag 2026?

Gemeint ist meist der Grundfreibetrag: 12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 32a EStG). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

Welche Freibeträge stehen jedem automatisch zu?

Der Grundfreibetrag ist in den Tarif eingebaut. Automatisch abgezogen werden außerdem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) bei Arbeitslohn, der Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €) bei Renten und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €). Den Sparerpauschbetrag nutzt du über den Freistellungsauftrag.

Was ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze?

Beim Freibetrag bleibt der Betrag immer steuerfrei und nur der Rest wird besteuert. Bei einer Freigrenze ist alles steuerfrei, solange die Grenze nicht überschritten wird; darüber wird der gesamte Betrag besteuert.

Wie viel kann man 2026 steuerfrei erben?

Ehepartner 500.000 € plus bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen 20.000 € (§ 16 ErbStG).

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

3.414 € je Elternteil, dazu 1.464 € BEA-Freibetrag. Zusammen veranlagte Eltern kommen auf 9.756 € je Kind. Das Finanzamt gewährt die Freibeträge nur, wenn sie mehr bringen als das Kindergeld von 3.108 € im Jahr.

Stehen die Werte für 2027 schon fest?

Wir übernehmen Werte erst, wenn sie gesetzlich beschlossen und im Gesetzestext nachlesbar sind. Bereits feststehend ist zum Beispiel der Mindestlohn 2027 von 14,60 €, aus dem sich eine Minijob-Grenze von 633 € ergibt. Für die Einkommensteuer 2027 ist auf dieser Seite noch kein Tarif hinterlegt.

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Hinweis: Diese Seite erklärt die gesetzliche Lage und rechnet nach den Formeln des Gesetzes. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und Stand

Werte abgeglichen mit den genannten Quellen am 14.10.2026. Für 2024 und 2025 gelten die jeweils damals gültigen Gesetzesfassungen.

Recherche, Rechenkern und Pflege: Redaktion Steuer-Freibetrag.de. Jede Zahl prüfen wir vor Veröffentlichung von Hand gegen den Gesetzestext. Fehler gefunden? Schreib uns, wir korrigieren sichtbar.

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